![]() Anti-dazzle, antistatic and electromagnetic radiation screening material
专利摘要:
公开号:WO1986007231A1 申请号:PCT/CH1986/000071 申请日:1986-05-28 公开日:1986-12-04 发明作者:Stephen E. Potter 申请人:Devex S.A.; IPC主号:H05K9-00
专利说明:
[0001] Blendfreie, antistatische und elektromagnetische Strahlung abschirmende Materialien [0002] Es besteht die Notwendigkeit, elektrische und elektronische Einrichtungen und ihr Bedienungspersonal vor durch elektromagnetische Strahlung und elektrostatische Felder in ihrer Umgebung verursachten Störungen und sich daraus ergebenden Schädigungen zu schützen. Aus Gründen der Sicherheit des Bedienungspersonals und in gewissen Fällen aus Gründen der Sicherheit vor unerwünschter Zugäng- lichkeit von Informationen für Unbefugte ist es auch erfor¬ derlich zu verhindern, dass elektrische und elektronische Einrichtungen elektromagnetische Strahlung emittieren. [0003] Die CH-PS Nr. ^3 391 und die EP-PS Nr. 0 010 711 und Nr. 0 010 712 beschreiben die Herstellung und die Ver¬ wendung bestimmter metallisierter Textilien als Materialien zum Abschirmen von elektromagnetischer Strahlung. Diese Ma¬ terialien können sowohl zum Abschirmen eines Objektes oder einer Person vor elektromagnetischer Strahlung aus der Um- gebung als auch zur Verhinderung des Entweichens von elek¬ tromagnetischer Strahlung aus einem Objekt verwendet werden. [0004] Eine spezielle Kombination von Problemen ergibt sich bei Bildschirmen und anderen optischen Anzeigevorrich- tungen: [0005] 1. Blendung, die Reflexion von einfallendem Licht und das "Flimmern" der Schirme führt zu gesundheitlichen Proble¬ men beim Bedienungspersonal, wie Ueberanstrengung der Augen, Kopfschmerzen usw. Dieses spezielle Problem kann gelöst werden, indem man Oeffnungen aufweisende, schwarz gefärbte oder bemalte Textilien, von denen mehrere Sor¬ timente im Handel erhältlich sind, zwischen dem Bild¬ schirm bzw. der optischen Anzeigevorrichtung und dem Be¬ trachter anordnet oder indem man spezielle Antireflexions- beschichtungen auf dem Schirm anbringt. [0006] 2. Von den Bildschirmen oder anderen optischen Anzeigevor¬ richtungen, insbesondere solchen vom Kathodenstrahlröh¬ rentyp, erzeugte elektrostatische Felder führen wie oben unter 1. beschrieben zu gesundheitlichen Problemen des Bedienungspersonals und können in bestimmten empfindli¬ chen Bereichen, z.B. bei der Handhabung von elektronischen Festkörperkomponenten, auch betriebliche Probleme verur¬ sachen. Dieses Problem kann gelöst werden durch Anordnen von geerdeten metallischen Geweben oder Gewirken zwischen dem Bildschirm oder der anderen optischen Anzeigevorrich¬ tung und dem Betrachter. [0007] Alternativ können die unter 1. und 2. genannten Probleme gleichzeitig gelöst werden, indem man geerdete, [0008] Oeffnungen aufweisende, schwarz gefärbte oder bemalte Tex¬ tilien, in die Kohlenstoff- oder Graphitfasern eingewebt worden sind, so dass der Gleichstrom-Oberflächenwider¬ stand in der Grössenordnung von 103 Ohm pro quadratische Fläche ist, zwischen der Anzeigevorrichtung und dem Be¬ trachter anordnet. Derartige Materialien sind im Handel erhältlich. [0009] 3. Elektromagnetische Strahlung aus der Umgebung kann durch den Schirm in die optische Anzeigevorrichtung eintreten und die innerhalb des Systems enthaltene Information stö¬ ren oder schädigen. Dieses Problem kann gelöst werden, indem man Gewebe oder Gewirke aus Metallen oder metalli¬ sierten Polymeren zwischen der Anzeigevorrichtung und dem Betrachter anordnet. Wenn derartige Materialien in geeig- neter Weise geerdet sind, können sie natürlich auch das Problem der statischen Elektrizität lösen. Sie sind ebenfalls im Handel erhältlich. [0010] 4. Der Schirm kann elektromagnetische Strahlung in die Um¬ gebung emittieren, was zur Störung oder Schädigung von umgebenden Einrichtungen, gesundheitlichen Problemen beim Bedienungspersonal und Beeinträchtigungen der Sicherheit durch. Zugänglichkeit der von der Strahlung aus dem System getragenen Information in einem Abstand von dem System führt. Dieses Problem kann gelöst werden, indem man geweb¬ te oder gewirkte Textilien aus Metallen oder metallisier¬ ten Polymeren, wie oben unter 3- erwähnt, in solcher Weise zwischen der Anzeigevorrichtung und dem Betrachter anord- net, dass aus dem Gehäuse der Vorrichtung ein wirksmer Faradaykäfig entsteht. [0011] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Texti¬ lien, die die Lösung aller vier oben beschriebenen Probleme in einem Material vereinigen. Es hat sich gezeigt, dass [0012] Oeffnungen aufweisende gewebte, gewirkte oder nichtgewebte Textilien auf Basis von Monofilamenten aus natürlichen oder synthetischen Polymeren, Graphit- oder Metallfasern oder Ge¬ mischen davon einen Blendschutz, eine Abschirmung gegen sta- tische Elektrizität und eine hochwirksame Abschirmung gegen elektromagnetische Strahlung darstellen, wenn sie a) matte Oberflächen mit Rauheiten zwischen einem Achtel und dem Fünffachen der Wellenlänge von sichtbarem Licht haben, b) elektromagnetische Planwellenstrahlung von mehr als 20 dB zwischen 10 kHz und 30 GHz abschirmen und c) einen Gleichstrom-Oberflächenwiderstand von weniger als 2000 Ohm pro quadratische Fläche haben. [0013] Die erfindungsgemässen Textilien, Verfahren zu - . - [0014] ihrer Herstellung und ihre Verwendung sind Gegenstand der Ansprüche 1 bis 28. [0015] Die erfindungsgemässen Textilien sind brauchbar zum Abschirmen von Bildschirmen oder anderen optischen An¬ zeigevorrichtungen, Analog- oder Digitalanzeigen, Fenstern, Ventilatoren usw. Wegen ihrer optischen Eigenschaften sind gewisse Typen auch brauchbar als Strahlungsabsorptionselemen- te in Sonnenkollektoren. [0016] Bei der Verwendung als Abschirmung vor Bildschir¬ men oder anderen optischen Anzeigevorrichtungen sollte die Geometrie der Löcher in den Textilien derartig sein, dass sie die einfache bis dreifache Grosse der einzelnen Bildele- mente (Pixel) haben, um das "Flimmern" zu minimieren. [0017] In der Zeichnung zeigen: [0018] Fig. 1 eine elektronenmikroskopische Abbildung des nach Beispiel 1 hergestellten Materials (200-fach ver- grössert) ; [0019] Fig. 2 eine elektronenmikroskopische Abbildung des nach Beispiel 1 hergestellten Materials (1000-fach ver- grössert) ; [0020] Fig. 3 eine elektronenmikroskopische Abbildung des nach Beispiel 1 hergestellten Materials (5000-fach ver- grössert) ; [0021] Fig. . eine elektronenmikroskopische Abbildung des nach Beispiel 1 hergestellten Materials (10 000-fach vergrössert) ; [0022] Fig. 5 die zur Messung des Gleichstrom-Ober- flächenwiderstandes verwendete Apparatur; [0023] Fig. 6 die zur Messung der abschirmenden Abschwä- chungswirkung im Bereich von 18 bis 26 GHz verwendete Vor- richtung; [0024] Fig. 7 die zur Messung der abschirmenden Abschwä- chungswirkung im Bereich von 10 MHz bis 18 GHz verwendete Vorrichtung. [0025] In Fig. 5 bedeuten die Bezugsziffern [0026] 1 eine PVC-Platte [0027] 2 ein Aluminiumblech [0028] 3 ein U-Profil aus Aluminium . einen Bananenstecker [0029] 5 verzinkte Senkschrauben [0030] 6 verzinkte inbusschrauben [0031] 7 Flügelmuttern [0032] 8 ein Ohmmeter 9 das zu untersuchende Textilmaterial [0033] In Fig. 6 bedeuten die Bezugsziffern [0034] 1 einen Wobbeigenerator [0035] 2 einen Wanderfeldröhrenverstärker 3 ein Tiefpassfilter [0036] 4 ein Z-variables Dämpfungsglied: 2 x 0 bis 50 dB [0037] 5 die zu untersuchende Vorrichtung [0038] 5a das zu untersuchende Textilmaterial 6 einen rauscharmen Verstärker [0039] 7 einen Detektor [0040] 8 einen Skalaren Netzwerkanalysator, der die Frequenz und die Dämpfung gegenüber einander aufträgt In Fig. 7 bedeuten die Bezugsziffern [0041] 1 einen Synthesizer-Signalgenerator: HP 8672-A: Ausgangsleistung P: 10 dBm [0042] 2 ein variables Dämfungsglied: 0 bis 110 dB 3 einen Koaxialstecker [0043] 4 einen Wellenleiterflansch [0044] 5 Hornantennen [0045] 6 einen rauscharmen Verstärker [0046] 7 einen Spektrumanalysator: HP 8 66 A 8 ein Steuergerät: HP Modell 85 [0047] Die Vorrichtung nach Fig. 7 weist entweder einen Koaxial¬ stecker (3) oder einen Wellenleiterflansch (4) oder Horn¬ antennen (5) auf. [0048] Beispiel 1 [0049] Ein Hochpräzisions-Pol estermonofilamentgewebe (Monolen 58 T der Zürcher Beuteltuchfabrik AG, Rüschlikon, Schweiz) wurde beschafft und unter Anwendung von dem Fach- mann wohlbekannten Verfahrensweisen aktiviert, stromlos mit einer Nickel-Phosphor-Legierung beschichtet und dann galva¬ nisch mit Nickel beschichtet, um das Handelsprodukt PMO 300 der Patentinhaberin herzustellen. [0050] Frisch hergestellte Proben des so erhaltenen Ma¬ terials wurden in einem Bad der folgenden Zusammensetzung: [0051] Nickelsulfamat 100,0 g/Liter [0052] Ammoniumchlorid 38,5 g/Liter [0053] Zinkchlorid 38,0 g/Liter Natriumthiocyanat 19j5 g/Liter das mit entionisiertem Wasser hergestellt war, unter Ver¬ wendung von Nickelanoden und Kathodenstromdichten von 1 bis 2,5 A7dm bei Temperaturen von 12 bis 30 °C 1 bis 3 Mi¬ nuten lang mit einer galvanischen schwarzen Beschichtung versehen. Das resultierende Material hat eine hochgradig matte Oberfläche von schwarzer Farbe. Elektronenmikrosko¬ pische Abbildungen (siehe die Fig. 1 bis 4) zeigten eine MikroStruktur, die aus Zylindern von 0,2 bis 0,5 um Breite und 0,5 bis 2,0 um Länge besteht, die miteinander zu Klum¬ pen vereinigt sind, deren Abmessungen in Länge, Breite und Höhe zwischen 0,5 und 10 ^ιm liegen. [0054] Die Wellenlängen des sichtbaren Lichts liegen zwischen 0,4 und 0,7 ^m; somit ist es klar, dass diese Ober¬ flächenmorphologie eine sehr wirksame Streuung und vielfache innere Reflexionen hervorruft, was zu extrem guten Blend¬ schutzeigenschaften führt. [0055] Die Geometrie des Gewebes gehörte dem folgenden [0056] Typ an: [0057] Filamentdurchmesser : ca. 85 m Lochabmessungen : ca. 9 x 95 um [0058] Der Gleichstrom-Oberflächenwiderstand des Mate¬ rials wurde unter Verwendung der in Fig. 5 dargestellten Vorrichtung gemessen und betrug 140 bis 180 m££ pro quadra¬ tische Fläche. [0059] Die abschirmende Abschwächungswirkung des Mate¬ rials gegen elektromagnetische Strahlung wurde in einer ko¬ axialen Energieleitung unter Fernfeldbedingungen mittels der in den Fig. 6 und 7 dargestellten Vorrichtungen gemessen und war im Frequenzbereich von 10 MHz bis 26 GHz grösser als 50 dB. Die abschirmende Abschwächungswirkung für das E-Feld wurde nach der Norm MIL-STD-285 gemessen und war im Frequenz¬ bereich von 250 kHz bis 400 MHz grösser als 50 dB. [0060] Das Material konnte leicht zerschnitten und unter Verwendung eines Leims oder von Velcrobändern (Klettenver- schluss) oder mittels ähnlicher Befestigungsmethoden oder auch nach dem Montieren auf einem geeigneten Kunststoff¬ oder Metallträger vor einer optischen Anzeigevorrichtung angebracht werden. Der resultierende matte Schirm konnte unter Verwendung von Drähten, die an das Textilmaterial gelötet oder leitend geklebt wurden, oder unter Verwendung von leitenden Klebestreifen oder anderen dem Fachmann wohl¬ bekannten Verfahrensweisen an dem Chassis der Anzeigevor¬ richtung geerdet werden. Um eine echte abgeschirmte opti- sehe Anzeigevorrichtung, wie dies z.B. in den TEMPEST-Vor- schriften der US-Militärbehörden verlangt wird, zu erhaltena ist es notwendig zu gewährleisten, dass eine kontinuierli¬ che elektrische Verbindung mit geringer Leitfähigkeit zwi¬ schen dem Umfang des Textilschirms und dem elektrisch leit- fähigen Gehäuse der Anzeigevorrichtung existiert. Das Material kann auch in Form eines Laminates mit geeigneten Kunststoffen oder Gläsern verwendet werden. [0061] Mit optischen Anzeigevorrichtungen, Fernsehgerä- ten und anderen derartigen Systemen, die auf diese "Weise behandelt sind, lässt es sich sehr komfortabel arbeiten, und die gemessenen Oberflächenwiderstands- und Abschirmeigen¬ schaften der Textilien zeigen deutlich, dass sie das Haupt¬ problem der Emission von statischer Elektrizität und der Emission von und der Empfindlichkeit für elektromagnetische Strahlung zu lösen vermögen. [0062] Die folgenden Beispiele ergaben alle matte schwarze Materialien, die alle die gewünschten Eigenschaften zeigten, nämlich eine matte Oberfläche, eine Abschirmung von mehr als 40 dB in den Bereichen und unter den Bedingungen, die in Beispiel 1 angegeben sind, und Gleichstrom-Oberflächenwider¬ stände vo weniger als 2000 Ohm pro quadratische Fläche. [0063] Beispiel 2 [0064] Das Handelsprodukt Devex PMO 400 der Patentinha¬ berin , das aus dem Handelsprodukt ZBF 120 T (einem Hochpräzi- sions -Polyestermonofilamentgewebe ) der Zürcher Beuteltuchfabrik AG wie in Beispiel 1 frisch hergestellt worden war, wurde in einem galvanischen Bad der folgenden Zusammensetzung : [0065] Nickelsulfat 112 ,0 g/Liter Ammoniumchlorid 38 , 5 g/Liter Zinkchlorid 38 , 0 g/Liter Natriumthiocyanat 19 , 5 g/Liter das mit entionisiertem Wasser hergestellt worden war , unter den folgenden Bedingungen behandelt : [0066] Temperatur 12 bis 30 °C Stromdichte 1 bis 2 , 5 A/dm2 [0067] Dauer der Behandlung 1 bis 3 Minuten Anoden Nickel [0068] Geometrie des Produktes : [0069] Fadendurchmesser : ca. 38 um Lochabmessungen : ca . 40 um [0070] Beispiel 3 [0071] Das Handelsprodukt Devex PMO 350 der Patentinhaber in, das aus dem Handelsprodukt ZBF 90 T (einem Hochpräzisions-Polyestermonofilamentge- webe) der Zürcher Beutel tuchfabrik AG wie in Beispiel 1 frisch hergestellt worden war, wurde in einem galvanischen Bad der folgenden Zusammensetzung: [0072] Chromsäure 247 , 5 g/Liter Essigsäure 211 , 5 g/Liter Bariumacetat 7 , 5 g/Liter das mit entionisiertem Wasser hergestellt worden war, unter den folgenden Bedingungen behandelt: [0073] Temperatur : 3 bis 40 °C [0074] Stromdichte : 15 bis 20 A/dm2 [0075] Dauer der Behandlung : 6 bis 12 Minuten Anoden : Blei Geometrie des Produktes: [0076] Fadendurchmesser : ca. Jim [0077] Lochabmessungen : ca. 57 lim [0078] Beispiel 4 [0079] Das Handelsprodukt ZBF 58 T (ein Hochpräzisions-Poly estermonofilamentgewebe) der Zürcher Beuteltuchfabrik AG wurde beschafft und mittels dem Fachmann wohlbekannter Verfahren aktiviert und stromlos mit Nickel plattiert. [0080] Das resultierende Material wurde dann in einem galvanischen Bad der folgenden Zusammensetzung: [0081] Kupfersulfat 200,0 g/Liter [0082] 98- bis 100-^ige Schwefelsäure 50,0 g/Liter 30-^ige Salzsäure 0,1 ml/Liter das mit entionisiertem Wasser hergestellt worden war, unter den folgenden Bedingungen behandelt: [0083] Temperatur 12 bis 30 °C Stromdichte 2 bis 10 A/dm2 Dauer der Behandlung 1 bis 5 Minuten [0084] Anoden Kupfer [0085] Das resultierende kupferbeschichtete Material wurde dann unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen in dem dort beschriebenen schwarzen Nickelbad auf Sulfamat- basis behandelt. [0086] Beispiel 5 [0087] Ein Hochpräzisionsgewebe aus Monofilamenten aus rostfreiem Stahl der Firma G. Bopp und Co. AG, Zürich, Schweiz (120 Maschen/25,4 mm, Filamentdurchmesser 63 um, Lochdurchmesser 140 Lim) wurde beschafft, gründlich entfet- tet, nacheinander mit konzentrierter Salpetersäure und ent¬ ionisiertem Wasser gespült und dann wie in Beispiel 1 in'dem schwarzen Nickelbad auf Sulfam'atbasis plattiert. [0088] Beispiel 6 [0089] Beispiel 5 wurde unter Verwendung eines Hochpräzisionsgewebe aus Monof ilaπenten aus rostfreiem Stahl mit 200 Maschen pro 25,4 um (Fila durchmesser 40 .um, Lochdurchmesser 90 .um) wiederholt, wobei ab er das Spülen mit konzentrierter Salpetersäure weggelassen wurde . [0090] Beispiel 7 [0091] Ein Kupfergewebe (DIN 2.0120, W.730, D.320) der Firma G. Bopp und Co. AG wurde beschafft, entfettet, schnell mit Salpetersäure und danach mit entionisiertem Wasser gespült und dann wie in Beispiel 1 in dem schwarzen Nickelbad auf Sulfamatbasis plattiert. [0092] Beispiel 8 [0093] Beispiel 7 wurde unter Verwendung des schwarzen Nickelbades auf Sulfatbasis von Beispiel 2 wiederholt. [0094] Beispiel 9 [0095] Beispiel 7 wurde unter Verwendung des schwarzen Chrombades von Beispiel 3 wiederholt.
权利要求:
ClaimsP a .t .e. n. .t a n .s p r. .ü c h. e 1. Oeffnungen aufweisende gewebte, gewirkte oder nichtgewebte Textilien auf Basis von Monofilamenten aus na¬ türlichen oder synthetischen Polymeren, Graphit- oder Metallfase oder Mischungen davon, dadurch gekennzeichnet, dass sie a) matte Oberflächen mit Rauheiten zwischen einem Achtel und dem Fünffachen der Wellenlänge von sichtbarem Licht haben, b) elektromagnetische Planwellenstrahlung von mehr als 20 dB zwischen 10 kHz und 30 GHz abschirmen und c) einen Gleichstrom-Oberflächenwiderstand von weniger als 2000 Ohm pro quadratische Fläche haben. 2. Textilien nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich- net, dass die Abschirmung zwischen 10 kHz und 30 GHz grösser als 40 dB:--ist. 3. Textilien nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge¬ kennzeichnet, dass der Gleichstrom-Oberflächenwiderstand geringer als 50 Ohm pro quadratische Fläche ist. 4. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 3 . dadurch gekennzeichnet, dass das Oeffnungen aufweisende ge¬ webte, gewirkte oder nichtgewebte Textilmaterial aus natür- liehen oder synthetischen Polymerfasern oder einem Gemisch solcher Fasern oder einem Gemisch solcher Fasern mit Metall¬ fasern oder Metallfasern allein besteht und mit einer oder mehreren kontinuierlichen Metallschicht(en) bedeckt ist. 5. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallschicht(en) aus Lö¬ sung oder aus der Dampfphase abgeschieden ist bzw. sind. 6. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Metallschicht aus Lösung mittels stromloser oder galvanischer Verfahren ab¬ geschieden ist. 7. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Metallschicht aus Nickel, Chrom, Kupfer, Eisen, Zink, Zinn, Kobalt, Mangan und/oder deren Legierungen, die ausserdem eines oder mehre¬ re der Elemente Phosphor, Sauerstoff, Kohlenstoff, Stick- stoff und Schwefel enthalten, besteht. 8. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Metallschicht aus "schwarzem Nickel", das Nickel, Zink und Schwefel enthält, oder "schwarzem Chrom", das Chrom und Sauerstoff enthält, besteht und mittels galvanischer Verfahren aus Lösung ab¬ geschieden ist. 9. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, sass sie mindestens zwei aus Lö¬ sung abgeschiedene Metallschichten aufweisen. 10. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die unterste Metallschicht aus gegebenenfalls Phosphor oder Bor enthaltendem Nickel oder Kupfer oder Silber besteht und aus Lösung oder aus der Dampf¬ phase abgeschieden ist. 11. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die unterste metallische Schicht aus gegebenenfalls Phosphor oder Bor enthaltendem Nickel oder Kupfer oder Silber besteht und durch Aktivierung des Oeffnungen aufweisenden gewebten, gewirkten oder nichtgewebten Textil- materials auf Basis von Monofilamenten und anschliessende stromlose nasse chemische Abscheidung gebildet ist und dass die äussere Metallschicht aus "schwarzem Nickel" oder "schwarzem Chrom" besteht und mittels galvanischer Verfah¬ ren aus Lösung abgeschieden ist. 12. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass drei oder mehr Metallschich¬ ten vorhanden sind, wobei die mittlere(n) Schicht(en) aus Lösung oder aus der Dampfphase abgeschieden ist bzw. sind. 13- Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere(n) Schicht(en) aus Kupfer, Nickel, Eisen, Kobalt oder Silber oder deren Legierungen besteht bzw. bestehen. 14. Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine mittlere Schicht aus Nickel, Kupfer oder einer Nickel-Eisen-Legierung, die aus der Lösungsphase abgeschieden ist, vorhanden ist. 15- Verfahren zur Herstellung von Textilien nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass man ein Oeffnungen aufweisendes gewebtes, gewirktes oder nichtgewebtes Monofilament-Textilmaterial aus natürlichen oder synthetischen Polymerfasern oder einem Gemisch derarti- ger Fasern oder einem Gemisch derartiger Fasern mit Metall¬ fasern oder Metallfasern allein mit einer oder mehreren kon¬ tinuierlichen Metallschicht(en) bedeckt. 16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekenn- zeichnet, dass man die Metallschicht(en) aus Lösung oder. aus der Dampfphase abscheidet. 17- Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass man die äussere Metallschicht aus Lö- sung mittels stromloser oder galvanischer Verfahren ab¬ scheidet. 18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Schicht aus Nickel, Chrom, Kupfer, Eisen, Zink, Zinn, Kobalt, Mangan und/oder deren Legierungen, die zusätzlich eines oder mehrere der Elemente Phosphor, Sauerstoff, Kohlenstoff, Stickstoff und Schwefel enthalten, besteht. 19- Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Schicht aus "schwar¬ zem Nickel", das Nickel, Zink und Schwefel enthält, oder aus "schwarzem Chrom", das Chrom und Sauerstoff enthält, besteht und mittels galvanischer Verfahren aus Lösung abgeschieden wird. 20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass man mindestens zwei Metall¬ schichten aus Lösung abscheidet. 21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die unterste Metallschicht aus gegebenenfalls Phosphor oder Bor enthaltendem Nickel oder Kupfer oder Silber besteht und aus Lösung oder aus der Dampf- phase abgeschieden wird. 22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die unterste Metallschicht aus gegebenenfalls Phosphor oder Bor enthaltendem Nickel oder Kupfer oder Silber besteht und durch Aktivierung des Oeff- nungen aufweisenden gewebten, gewirkten oder nichtgewebten Textilmaterials auf Monofilamentbasis, gefolgt von stromlo¬ ser nasser chemischer Abscheidung, gebildet wird und dass die äussere Metallschicht aus "schwarzem Nickel" oder "schwarzem Chrom" besteht und mittels galvanischer Verfah¬ ren aus Lösung abgeschieden wird. 23. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass drei oder mehr Metallschichten gebildet werden, wobei die mittlere(n) Schicht(en) aus Lö¬ sung oder aus der Dampfphase abgeschieden wird bzw. werden. 24. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere(n) Schicht(en) aus Kupfer, Nickel, Eisen, Kobalt oder Silber oder deren Legie¬ rungen besteht bzw. bestehen. 25- Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine mittlere Schicht aus Nickel, Kupfer oder Nickel-Eisen-Legierung vorhanden ist und aus der Lösungsphase abgeschieden wird. 26. Verwendung von Textilien nach einem der An¬ sprüche 1 bis 14 als kombinierte blendfreie, antistatische und elektromagnetische Strahlung abschirmende Materialien. 27- Verwendung nach Anspruch 26 zum Abschirmen von Fenstern, Ventilatoren und Anzeigevorrichtungen. 28. Verwendung von Textilien nach einem der An¬ sprüche 1 bis 14 als strahlungsabsorbierende Elemente in Sonnenkollektoren.
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引用文献:
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法律状态:
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